Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person für einen begrenzten Zeitraum vollstationär versorgt wird. Dies kann beispielsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder in einer akuten Krisensituation in Betracht kommen. Die Leistungen für die bzw. den Pflegebedürftigen beinhalten sowohl die Grundpflege, die medizinische Behandlungspflege, als auch die soziale Betreuung einer bzw. eines Pflegebedürftigen.


 Nach oben
 Zurück
 Seite drucken
Diese Seite befindet sich noch im Aufbau.